Patienten und deren Angehörige können die klinikeigenen Parkplätze an der Nordseite oder an der Südseite nutzen. Die Ein- und Ausfahrt ist nur mit einer Geld- oder EC-Karte möglich. Die Nutzung ist für30 Minuten kostenlos. Darüber hinaus betragen die Gebühren 1,00 EUR/Kalendertag. Die Parkplätze sind unbewacht. Zudem steht der städtische Parkplatz an der Fehrbelliner Strasse direkt gegenüber dem Klinikgelände zur Verfügung. Die Parkgebühren betragen 1,00 EUR pro Kalendertag.
Seit dem 1. Dezember 2010 ist die Einfahrt auf das Gelände der Ruppiner Kliniken Patienten und deren Begleitung sowie Lieferanten gestattet. Weiterhin gilt, dass die ersten 30 Minuten Park- bzw. Aufenthaltszeit kostenfrei sind. Danach kostet jede angefangene Viertelstunde 1,00 EUR. Das Parken ist nur auf den mit „P“ gekennzeichneten Stellflächen und ausschließlich mit gültiger und sichtbar im Fahrzeug ausgelegter Einfahrtgenehmigung gestattet. Fahrzeuge, die sich ohne sichtbar ausgelegte Einfahrtgenehmigung im Gelände befinden, werden für den Halter kostenpflichtig vom Gelände der Ruppiner Kliniken entfernt.